Leistungen
Unfallregulierung
Ein (unverschuldeter) Unfall ist immer ärgerlich. Wenn die Versicherung des Unfallgegners die Zahlung von Abschlepp-, Gutachter- oder Reparaturkosten hinauszögert, kann ein kleiner Unfallschaden schnell zu einer Zerreißprobe für die Nerven werden.
Wir von ProJur sorgen dafür, dass die gegnerische Versicherung nicht mehr Zeit für die Regulierung in Anspruch nimmt, als ihr gesetzlich zugestanden wir. Notfalls auch durch ein Klageverfahren. Sie müssen im Rahmen der Regulierung nur soweit tätig werden, wie es notwendig ist.
Wir sind Ihr Schild und Schwert gegen den Unfallgegner und vor Allem dessen Versicherung.
Ordnungswidrigkeiten
Egal ob Abstandsmessung oder Blitzer, häufig wird es teuer. Viele Messungen stehen nicht auf rechtlich sicherer Basis. Dies führt in der Regel dazu, dass die Messung nicht verwertet werden darf.
Auch wenn Deutschland vergleichsweise niedrige Bußgelder im europäischen Vergleich hat,
kann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnen. Wir klären Sie in vollem Umfang über Ihre Möglichkeiten auf und stellen klar, ob ein Einspruch aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht sinnvoll ist.
Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
Wir beraten Sie in allen juristischen Fragen rund um den Führerschein. Dazu gehört die Unterstützung bei der Verteidigung gegen den Entzug der Fahrerlaubnis, beispielsweise nach Verkehrsverstößen oder Straftaten im Straßenverkehr.
Wir prüfen Bescheide, legen Widerspruch oder Klage ein und begleiten unsere Mandanten in Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde oder vor Gericht. Zudem unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und klären Sie über die rechtlichen Möglichkeiten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis auf.
Mängelhaftung
Wenn nach dem Kauf das Fahrzeug nicht so funktioniert wie es soll, ist dies ärgerlich. Verkäufer weigern sich in der Regel die teuren Reparaturkosten zu übernehmen.
Wir beraten Sie, welche Rechte Ihnen zustehen und worauf Sie achten müssen. Wenn notwendig sorgen wir vor Gericht dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Beratung in Fahrschulen
Die Kanzlei ProJur arbeitet mit verschiedenen Fahrschulen zusammen. Im Rahmen von Vorträgen erklären wir jungen Menschen wie man sich vor, während und nach einem Unfall verhält. Dieser Punkt ist für die Verkehrserziehung wichtig. So weiß man, worauf es ankommt, damit man sich nicht einer Unfallflucht schuldig macht und gleichzeitig optimal Beweise sichert.
Beratung von Autohäusern und Werkstätten
Im Rahmen der Abwicklung von Haftpflichtschäden kommt es häufig zu Rechnungskürzungen. Werkstätten stehen dann vor dem Dilemma, dass sie zum Einen Ihren Kunden nicht finanziell belasten wollen und andererseits vorgenommene Arbeiten nicht vergütet werden.
Wir beraten Werkstätten und Autohäuser umfassend. So können Sie Ihre Reparaturrechnung und die Nebenkosten auf rechtlich sichere Füße stellen und die Möglichkeiten der gegnerischen Versicherung die Rechnung zu kürzen auf ein Minimum zu reduzieren.