Artikel in Fachzeitschriften
Anmerkung zum Urteil des LG Braunschweig vom 28.08.2024 (Az.: 9 O 1413/22), veröffentlicht in DAR 3/25, 166.
Inhaltlich beschäftigt sich das Urteil mit der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten der Dauer nach und der Abtretung etwaiger Regressansprüche wegen zu langer Anmietung Zug um Zug gegen Auszahlung direkt an den Vermieter. Herr Rechtsanwalt Probst setzt das Urteil in Verhältnis zur bisherigen Rechtsprechung des BGH zum Werkstatt- und Sachverständigenrisiko und gibt einen Ausblick in die Zukunft auf die vermutlich aufkommenden Probleme.
Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) in der anwaltlichen Praxis, DAR 12/25, 710.
Der Artikel erläutert das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS), das von Kfz-Versicherern zur Prävention von Versicherungsbetrug und Mehrfachabrechnungen genutzt wird. Unfallgeschädigte werden häufig mit der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten konfrontiert, was datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Die Eintragung in das HIS stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und setzt eine Interessenabwägung zugunsten der Versicherer voraus, solange der Schaden noch nicht vollständig behoben ist. Geschädigten stehen jedoch datenschutzrechtliche Ansprüche zu, insbesondere das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sowie das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, sobald der Zweck der Speicherung – etwa nach einer sach- und fachgerechten Reparatur – entfällt. Die weitere Speicherung nach Reparatur ist rechtlich umstritten und nach Ansicht von Herrn Probst häufig nicht mehr zu rechtfertigen. Diese Datenschutzrechte stellen einen eigenständigen Streitgegenstand dar und können im Rahmen der anwaltlichen Unfallregulierung geltend gemacht werden. Sie führen regelmäßig zu einer Erhöhung des Streitwerts, den Gerichte je nach Fall zwischen 500 € und 6.000 € ansetzen, was für die anwaltliche Praxis sowohl rechtlich als auch gebührenrechtlich bedeutsam ist.